An den Arbeitgeber
Als Arbeitgeber können Sie verschiedene Maßnahmen treffen, um hörgeschädigte Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen zu halten und es dieser Gruppe zu erleichtern, ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz zu erhalten.
- Formulieren Sie eine Politik für Hörgeschädigte, so dass alle Mitarbeiter wissen, welche Position das Unternehmen in der Frage von Schwerhörigkeit vertritt.
- Zeigen Sie Verständnis gegenüber Personen mit Hörproblemen und seien Sie bereit, zusätzlich erforderliche Hilfsmittel zu erwerben und geringfügige Änderungen an der Gestaltung des Arbeitsplatzes durchzuführen.
- Geben Sie hörgeschädigten Mitarbeitern die Möglichkeit, in solche Arbeitsfunktionen zu wechseln, in denen keine optimale Hörfähigkeit erforderlich ist.
- Informieren Sie in Zusammenarbeit mit dem bzw. den Betroffenen die übrigen Arbeitnehmer über eventuelle Hörbehinderungen in ihrem Mitarbeiterstab. So stellen Sie eine korrekte Reaktion sicher und vermeiden eventuelle Missverständnisse.