06 November 2007

Das Recht auf Schutz des Gehörsinns

Die Musik- und Unerhaltungsindustrie ist größer den je, und auch lauter den je. Eine neue Gesetzgebung soll die Rahmen schaffen, die es den Angestellten der Branche ermöglicht, ihren Gehörsinn vor einem lebenslangen Schaden zu beschützen. Doch viele Arbeitgeber schenken der ernsten Gesundheitsbedrohung kaum Beachtung.

Arbeitnehmer in der englischen Musik- und Unterhaltungsbranche sind berufsbedingt oft hohen Geräuschpegeln ausgesetzt, die eine Bedrohung für die Gesundheit darstellen. Das ergab eine Studie des Instituts für Hörgeschädigte, RNID (Royal National Institute for Deaf and Hard of Hearing People). Diesem Problem wird nun mit einer neuen Initiative seitens der Regierung entgegengewirkt. Im April 2008 tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass die Lärmbelastung am Arbeitsplatz reguliert. Damit sollen Arbeitnehmer in der Musik- und Unterhaltungsbranche vor einem arbeitsbedingten Gehörverlust geschützt werden.

Fast 600.000 Menschen sind in England in der Musik- und Unterhaltungsbranche angestellt. 68 Prozent der Arbeitgeber sind sich nicht bewusst, dass sie den neuen Reglungen bezüglich der Kontrolle der Geräuschbelastung nachkommen müssen. 55 Prozent der Arbeitgeber haben noch keine Pläne gemacht oder Vorkehrungen getroffen, um Arbeitsplätze mit vertretbarer Lärmbelastung zu schaffen.

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Die Botschaft verdeutlichen

„Das RNID begrüßt die neue Gesetzgebung bezüglich einer Lautstärkenregulation, ist aber dennoch unsicher, ob die Regierung genug dafür tut, dass die Arbeitgeber der Musik- und Unterhaltungsindustrie die Reglungen ernst nehmen und einhalten. Arbeitgeber, denen der Schutz ihrer Mitarbeiter vor den schädigenden Auswirkungen von Lärm wichtig ist, müssen die neuen Bestimmungen ernst nehmen, sonst riskieren sie die Gesundheit ihrer Mitarbeiter“, erklärt Emma Harrison, RNID in einer Pressemitteilung.

Entsprechend der neuen Bestimmungen muss ein Gehörschutz an allen Arbeitsplätzen zugänglich sein. Arbeitnehmer müssen ihr Gehör ab einer Belastung von 80 Dezibel schützen. Der Gehörschutz muss die durchschnittliche Lärmbelastung für jeden Mitarbeiter herabsetzen. Sie darf die Grenze von 87 Dezibel nicht übersteigen.

Quelle: www.clickajob.co.uk; www.rnid.org.uk

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