26 November 2007

Deutsche Diskotheken sollen leiser werden

Wenn es nach der Bayrischen Regierung geht, ist dröhnende Musik in den Diskotheken, Vergangenheit. Die Politiker fordern eine gesetzliche Regelung und eine maximal zugelassene Lautstärke.

In den Diskos ist es zu laut und der Bayrische Gesundheitsminister Werner Schnappauf fordert nun, dass in ganz Deutschland die maximale Lautstärke in Diskotheken per Gesetz geregelt wird. Das Ziel ist, der stetig steigenden Zahl von hörgeschädigten Jugendlichen in Deutschland entgegen zuwirken. Laut neuester Berechnungen sind es drei von zehn Jugendlichen, die bereits eine Gehörschädigung davongetragen haben.

Schnappauf will die maximale Lautstärke auf 99 Dezibel begrenzen. Überwachung und regelmäßige Kontrollen sollen die Umsetzung der Reglung im Alltag sichern. Bei Nichteinhalten der Bestimmungen sollen Geldstrafen verhängt werden.

Der Sächsische Gesundheitsminister Helmar Orosz unterstützt die Initiative des Bayrischen Kollegen.

Empfehlungen blieben wirkungslos

Anlass für Schnappaufs Initiative war eine Untersuchung, die in 20 Bayrischen Diskotheken durchgeführt wurde. In 16 Fällen wurden Lautstärken über dem empfohlenen Maximalwert von 99 Dezibel gemessen. Dies war eine Endtäuschung für die Bayrischen Behörden, die nicht mit solch einem Ergebnis gerechnet hatten. Die DJs waren eigentlich auch zum Erwerben einer Lizenz aufgefordert. In den dazugehörigen Kursen, wird auch auf die Gefahr, die von zu lauter Musik für den Gehörsinn ausgeht, eingegangen. Damit wollte man erzielen dass die DJs verantwortungsvoller handeln und damit die Risiken, die von lauter Musik ausgehen, senken.

Schnappauf fordert alle Clubbesitzer auf, sichtbare Lautstärkepegelmesser zu installieren, sowie auf DJs, die eine Lizenz erworben haben, zurück zugreifen, um die Geräuschbelastung unter 100 Dezibel zu halten.

Leider zeigte diese, auf Freiwilligkeit basierende Richtlinie nicht die gewünschte Wirkung, weshalb der Gesundheitsminister nun eine gesetzliche Regelung fordert.

Lautstärke am Arbeitsplatz überwacht

Die europäische Union hat bestimmt, dass die Lautstärkenbelastung auf 87 Dezibel begrenzt wird. An Arbeitsplätzen, an denen die Grenze von 87 Dezibel überschritten wird, können entsprechende Behörden die Firmen veranlassen, regelmäßige Messungen durchzuführen und die Belastung herabzusetzen.

Quelle: Pressemitteiling von, 21 May von dem Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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