Einsatz um Ohren von Diskothekenbesuchern zu schützen
Die Politiker im Bundesrat der Schweiz wollen einen besseren Schutz der Ohren und Augen von Diskothekenbesuchern. Neue Richtlinien für Lautstärke und dem Einsatz von Laserlicht traten am 1. Mai 2007 in Kraft. Die Reglung verlangt, dass die Besucher über den Geräuschpegel und die damit verbundenen Risiken für die Gesundheit, informiert werden. Außerdem muss ihnen die Möglichkeit des Schutzes gegeben werden.
Die allgemeine Grenze liegt zwischen 93 und 100 Dezibel. Veranstaltungen mit einem Geräuschpegel von 96 bis 100 Dezibel sind weiterhin zulässig, solang sie als solche registriert sind.
Gratis Ohrstöpsel und Ruheräume, um das Gehör zu entspannen
Kostenlose Ohrstöpsel müssen dem Publikum zugänglich gemacht werden. Außerdem muss die Geräuschbelastung dokumentiert werden. Bei Veranstaltungen, die eine Länge von drei Stunden überschreiten, muss der Veranstalter außerdem Ruhezonen schaffen, in denen die Belastung nicht über 85 Dezibel liegt. Elektronische Aufnahmen des Geräuschbelastungsverlaufs müssen 30 Tage archiviert werden. Sie müssen in diesem Zeitraum, für den Fall von Wiedergutmachungsklagen, frei einsehbar sein.
Die Geräuschpegel für Kinderpartys oder Discos dürfen die Grenze von 93 Dezibel generell nicht überschreiten. Hierbei wird die Altersgrenze von 16 Jahren wirksam.
Die Lautstärkereglungen für Konzerte sowie Bestimmungen für den Einsatz von Laserlicht wurden 1996 in der Schweiz eingeführt.
Quelle: espace.ch und NZZ Online