22 Mai 2007

Kein Steuerabzug für Hörgeschädigte

Der schweizerische Kanton Zürich hat Hörgeschädigten lange ein Steuerabzug eingeräumt. Die Steuerbehörde des Kantons Zürich möchte das Gesetz jetzt ändern und den Pauschalabzug aufheben. Der schweizerische Schwerhörigenbund Pro audito Schweiz fordert hörgeschädigte Steuerzahler zur Gegenwehr auf, indem sie die neuen Regeln ignorieren.

Immer mehr Menschen aus der MP3-Generation werden schwerhörig. Anders als ihre Eltern wird die neue Generation im Kanton Zürich kein Steuerabzug für Hörgeschädigte mehr bekommen. Die lokale Steuerbehörde möchte den Abzug künftig nur noch ertaubten Mitbürgern einräumen.
Thomas Schmiedhauer von Pro audito Schweiz ist davon überzeugt, dass die Steueränderung auf eine Diskriminierung gegen Hörgeschädigte hinausläuft.

Er empfiehlt den Hörgeschädigten in Zürich, den Steuerabzug weiterhin auf ihrer Steuererklärung anzugeben.

Schmiedhauer fürchtet, dass die Änderung der Steuer durch die Zukunftsprognosen der Anzahl von Hörgeschädigten, die in Zukunft Hörgeräte benötigen, diktiert wird.

”Ich vermute, die Steueramt fürchtet sich vor den steigenden Kosten der Hörgeschädigten aus der MP3 Generation,“ sagt er.

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Hör Schwerhörigkeit zu
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Mehr Hörgeschädigte

Jedes der 26 Kantons in der Schweiz hat eigene Steuergesetze. Der Vorteil liegt dabei im Wettbewerb, die Steuern niedrig zu halten. Doch das bedeutet auch von Kanton zu Kanton unterschiedliche Steuerermäßigungen für Hörgeschädigte.

In der Schweiz gibt es immer mehr hörgeschädigte Menschen. Schätzungsweise rund 800.000 Schweizer leiden gegenwärtig an Hörminderungen. Davon trägt nur jeder Fünfte Hörgeräte. Im Kanton Zürich tragen 45.000 Menschen Hörgeräte.

Quelle: Pro audito Schweiz und 20 Minuten, 2. Februar 2007

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