03 Februar 2003

Klage vor Gericht: Hörgeschädigte wollen auch ins Kino

Kinos sind für Hörgeschädigte jedes Erdteils wegen fehlender Untertitel eine Welt für sich. Der 15-jährige US-Amerikaner Robert Todd ist einer von vielen, die Schwierigkeiten damit haben, einem Kinofilm zu folgen, weil er nicht genug von den Leinwanddialogen versteht.

Im Juni 2002 entschied sich sein Vater, Rob Todd, dazu, gegen die amerikanische Filmindustrie und einige der größten Kino-Ketten zu klagen, in der Hoffnung, die Filme für Hörgeschädigte und taube Zuschauer zugänglicher zu machen. Er strengte einen Prozess gegen 12 Filmproduktions- und Kinounternehmen bei dem Bundesgericht von Texas an. Wie eine Vielzahl von Hörgeschädigten- und Gehörlosenverbänden, ist er davon überzeugt, dass die Vertriebsgesellschaften und Kinobetreiber das US-amerikanische Behindertengesetz, Americans with Disabilities Act, das die Rechte von behinderten US-Bürgern seit 1990 schützt, missachten.

Es sind schon mehrere Arten von Untertiteln in den Lichtspielhäusern ausprobiert worden, aber keine war von Dauer. Todds Anwälte plädieren dafür, dass die Filmstudios die Kinos mit offen untertitelten Filmen ausstatten sollen, so dass man die Dialoge auf der Leinwand lesen kann. Die Filmindustrie lehnt eine offene Untertitelung ab mit der Begründung, dass die Aufmerksamkeit der normal hörenden Zuschauer dadurch abgelenkt werde. Doch die Fürsprecher einer offenen Untertitelung weisen darauf hin, dass normal hörende Zuschauer sich mittlerweile an Untertitelungen gewöhnt haben, weil diese sehr häufig in Bars, auf Flughäfen oder in Fitness-Studios zu sehen seien.

Bevor der Streit vor Gericht gelöst wird können noch Monate oder sogar Jahre vergehen.

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