Mehr Kinos bieten Untertitel
"Gehörlose und hörgeschädigte Menschen sind seit Beginn der Tonfilmzeit in den 1920'ern vom Kino-Vergnügen ausgeschlossen. Zu einer Zeit, wo sich Service-Anbieter auf Teil III des Diskriminierungsgesetzes für Behinderte vorbereiten, welches Ende Oktober 2004 in Kraft tritt, wird die Installierung der Ausrüstung den Zugang und die Wahlmöglichkeiten für eine Vielzahl an Gehörlosen und Blinden und Menschen mit eingeschränktem Sichtvermögen enorm erweitern," sagt Dr. John Low, Leiter des RNID.
Für hörgeschädigte Kinogänger gab es bis dato landesweit nur 22 Kinos, die mit umfassenden oder einfachen Untertiteln ausgestattet sind. Insgesamt werden die neuen Gelder die nötige Ausstattung für Untertitel bei 1 von 7 britischen Kinos ermöglichen.
Die Stärkung der Bemühungen, den Kinobesuch für hörgeschädigte Verbraucher zu verbessern ist ein Ergebnis des UK-Film-Council-Cinema-Access-Programms. Eine Liste der Kinos, die Untertitel anbieten, gibt es online unter www.yourlocalcinema.com.
Quelle: RNID, Presseerklärung "Lottery boss for captioned cinema", www.rnid.org.uk