Nachtclubbesitzer muss ins Gefängnis. Grund: Exzessiver Lärm

Ein Nachtclubbesitzer aus Palencia wurde zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt wegen Gefährdung der Gesundheit von Menschen und Missachtung wiederholter Forderungen der lokalen Behörden, den Lärm zu kontrollieren.

In Spanien können Nachtclubs und exzessiver Lärm den Besitzer teuer zu stehen kommen. Im März 2003 verurteilte das Höchste Gericht Spaniens den Besitzer des Nachtclubs "Chapó" zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis, wegen besonderer Gefährdung der körperlichen und mentalen Gesundheit anderer. Zusätzlich muss Nachtclubbesitzer Carlos Granados einen Schadensersatz von 20 194 Euro an die betroffenen Nachbarn zahlen und bekommt eine Zwei-Jahressperre für das Betreiben dieser Art von Unternehmen.

Laut dem urteilssprechenden Richter, verursachte der Besitzer des Nachtclubs eine "hochriskante Situation für die physische und psychische Integrität, persönliche Privatsphäre, das Wohlergehen und die Lebensqualität der Mieter des Gebäudes." Darüberhinaus ignorierte der Besitzer seit 1996, als die ersten Beschwerden über den Lärm eingingen, wiederholte Forderungen der lokalen Behörden, akustische Schalldämmung zur Lautstärken- und Vibrationskontrolle zu benutzen. Der Besitzer ignorierte dies von 1996 bis 1998 nicht nur, er baute noch zusätzliche Lautsprecher ein, um die Reichweite der Musik zu erhöhen.

Der Lärm, der in diesem Nachtclub am Wochenende und an öffentlichen Feiertagen entstand, gefährdete die Nachbarn. Kinder und Erwachsene litten alle mehr oder weniger an Unwohlsein und die Beeinträchtigungen zwangen sie dazu, aus dem Gebäude auszuziehen oder ärztliche Hilfe zu holen.

Der Fall ist der erste dieser Art, der zu einer Verurteilung geführt hat. Das Umweltgesetz, das verschiedene Arten von Lärmverschmutzung verbietet, wurde 1995 Teil des Strafgesetzbuches.

Der Nachtclubbesitzer wird seine Gefängnisstrafe nicht antreten, bis das Gericht über eine teilweise Reduzierung der Gefängnisstrafe auf 15 Monate entschieden hat.

Quelle: Die Zeitungen www.elmundo.es und www.larazon.es

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