14 Juli 2008

Neue Richtlinien für Veranstaltungen in Deutschland erlassen

Die Richtlinien zur Lärmbelastung in Deutschland wurden geändert. Nun spielt die Zeit der Beschallung keine Rolle mehr. Bei Überschreitung der empfohlnen 85 Dezibel, muss der Veranstalter die Besucher vor dem Risiko Gehörverlust warnen.
Neue Richtlinien für Veranstaltungen in Deutschland erlassen

Maximal zwei Stunden durfte eine Veranstaltung mit einem Pegel von 95 Dezibel dauern, bei 102 Dezibel war es nur eine Stunde. Doch auch das ist jetzt vorbei, denn eine neue DIN-Richtlinie, die seit November 2007 gilt, macht die Lautstärke von der Zeit unabhängig und fordert, dass bei einer Überschreitung der 85 Dezibel im Durchschnitt, der Veranstalter vor Hörschädigung warnt. Dies kann per Durchsage geschehen oder mittels Informationsmaterial am Kartenverkauf.

Wird ein Durchschnittslärm von 95 Dezibel erreicht, wird es richtig teuer für Veranstalter, denn sie müssen Gehörschutz für die Besucher bereit halten und per Durchsage, oder leuchtenden Warnzeichen zur Benutzung der Ohrstöpsel auffordern.

Weiterhin gilt, dass zu keinem Zeitpunkt ein kurzfristiger Spitzenwert von 135 Dezibel überschritten werden darf. Die Reglungen gelten für Veranstaltungen aller Art, sei es ein Konzert, im Theater, im Kino oder in den Diskos sowie Kneipen. Außerdem gelten die Bestimmungen jeweils an allen dem Besucher zugänglichen Bereichen.

Auch wenn die Richtlinien lediglich Empfehlungen sind, werden sie doch sicher im Falle von Klagen zur Richtungsweisung herangezogen. Es wird davon ausgegangen, dass Veranstalter deshalb aus Sicherheitsgründen auf die Benutzung limitierter (auf eine Maximallautstärke festgestellte) Verstärker zurückgreifen werden.

Quelle: Hörakustik 3/2008

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