Schadensersatz von Autofabrik wegen Gehörverlust gefordert
Zwölf ehemalige Angestellte verklagen den Autokonzern wegen dem Verlust des Gehörsinns. Die gestellten Ansprüche liegen zwischen 3.000 und 25.000 englischen Pfund.
Die Arbeit in einer Autofabrik kann bei den Angestellten zu Gehörschädigungen führen. Der andauernde Lärm von Pressen, Hammer und anderen maschinell erzeugten Geräuschen kann zum Verlust des Gehöres und Tinitus führen. Alltägliche Unterhaltungen, sowohl in der Gruppe als auch von Mann zu Mann können sich schwierig gestalten und auch der allgemeine Gesundheitszustand kann beeinflusst werden.
„Bis in die späten 80er Jahre, in manchen Regionen sogar bis in die späten 90er, war es allgemein geduldet, dass keine oder nur geringe Vorkehrungen zum Schutz des Gehörsinns angewendet wurden. Heutzutage sind Schutzvorkehrungen fast überall verfügbar, doch den Langzeitangestellten nutzt dies nicht. Sie waren dem enormen Lärm in den früheren Jahren ausgesetzt“ stellt Peter Lodge, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Arbeitsschäden fest.
Schutz und Vorsorge
Den Angestellten muss die Möglichkeit offeriert werden, sich zu schützen, wenn der Geräuschpegel die Grenze von 85 Dezibel übersteigt. Regelmäßige Untersuchungen des Gehörsinns sollten außerdem durchgeführt werden, um die Gesundheit der Angestellten zu schützen.
Ein Fallbeispiel: 6.000. englische Pfund als Wiedergutmachung
Keith Kehoe, 54 Jahre, arbeitete 29 Jahre lang in der Jaguarfabrik. Seine Gehörprobleme begannen, nachdem er dem Lärm am Arbeitsplatz jahrelang ausgesetzt war.
Gerade mal ein Jahr bevor er seinen Vorruhestand antrat, wurde ihm empfohlen, einen Gehörschutz zu tragen. Doch dies war eine Empfehlung und keine Vorschrift.
Nachdem ein offizielles Verfahren gegen die Firma wegen der Arbeitsumstände, die zum Verlust des Gehörsinns geführt hatten, eingeleitet wurde, erhielt Keith Kehoe eine Wiedergutmachung in Höhe von 6.000 englischen Pfund.
Quelle: icliverpool.co.uk