Unbehandelte Schwerhörigkeit kostet Milliarden

Laut einer Studie des schwedischen Hörverbundes HRF kosten hörgeschädigte Personen, die erwerbsunfähig sind, die schwedische Gesellschaft jährlich über 5 Milliarden Schwedische Kronen. Diese Kosten könnten durch eine frühere und genauere Beratung und Behandlung vermieden werden.
Die Studie des HRF zeigt, dass eine erwerbsunfähige Person die Gesellschaft fünf Mal mehr kostet als die Ausgaben, um einen Hörgeschädigten mittels notwendiger Hilfestellungen auf dem Arbeitsmarkt zu halten.
Behandlungen lassen die Kosten sinken
Die Kosten von Erwerbsunfähigkeit belaufen sich auf rund 100 000 SKR, während sich die Ausgaben für Rehabilitation und Hilfsausrüstung auf weniger als 20 000 SKR beziffern lassen. Also könnten geringe Investitionen die durch Schwerhörigkeit verursachten Kosten deutlich senken.
Durch angemessene Hilfe können hörgeschädigte Arbeitnehmer ihren Job behalten und dort weiter arbeiten anstatt Anwärter auf Frührente zu werden. Viele sind dazu gezwungen, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, weil ihre Schwerhörigkeit oft unüberwindlich erscheinende Hürden mit sich bringt. Rund 12 Prozent der Hörgeschädigten im erwerbsfähigen Alter sind Frührentner, doppelt so viele Personen wie in der Allgemeinbevölkerung. Besonders hörgeschädigte Frauen haben es schwer, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Fast jede Fünfte (19,4 Prozent) ist erwerbsunfähig.
Quelle: Hörselskadedes Riksförbund (HRF), Jahresreport 2003