Unfallversicherung zahlt bei Tinnitus
Im Falle eines Tinnitus-Betroffenen verurteilte ein Richter des Oberlandesgerichts in Koblenz eine Versicherung zur Zahlung von Leistungen. Der Kläger hatte einen Traktorreifen aufgepumpt, als dieser platzte. Dadurch hatte der Mann einen Tinnitus davongetragen.
Die Versicherungsfirma machte geltend, dass Tinnitus psychische Ursachen habe und daher nicht von der Versicherung abgedeckt würde.
Entscheidung aufgehoben
Eine niedrigere Instanz, das Landgericht in Koblenz, hatte der Versicherung zuvor in einem früheren Verfahren Recht gegeben. Doch das Oberlandesgericht hob die Entscheidung wieder auf und entschied zugunsten des Klägers.
Die Unfallversicherung muss dem Kläger, der durch das Knalltrauma einen Tinnitus davongetragen hat, jetzt Versicherungsschutz zahlen.
Quelle: www.handelsblatt.com