16 Februar 2006
Universität für beeinträchtigte Studenten
Die Autonoma Universität in Madrid weitet Arbeitsprotokoll für Personen mit Behinderungen aus.
Uni-Alltag ist für jeden anstrengend, hörgeschädigte Studenten erleben jedoch noch zusätzliche Probleme. In einem Versuch, die Barrieren für hörgeschädigte Studenten abzubauen, hat die Autonoma Universität in Madrid ihr „Protokoll zur Berücksichtigung von Behinderungen“ verbessert und erweitert.
Das Protokoll ist ein Leitfaden für Lehrer, Studenten, Verwaltung und Servicepersonal. Es beschreibt die besonderen Bedürfnisse der Studenten mit Behinderungen in allen Bereichen wie technische Ausrüstung, Unterricht, Klassenraumausstattung und Examen.
Als hörgeschädigter Student haben Sie ein Recht auf:
- Texttelefone, Fax und Videokonferenz-Ausstattung zusätzlich zu der üblichen Telefonkabine, sowie visueller Alarm im Notfall.
- Zusätzliche visuelle Information zu der Information im Auditorium. Das umfasst Zeichensprache, Untertitel, Tafeln und andere visuelle Hilfen.
- Unterrichtsräume mit möglichst U-förmig angeordneten Sitzen, und/oder Sitzplatz in der ersten Reihe.
- Aushändigung von schriftlichem Unterrichtsmaterial durch die Dozenten. Diese müssen auch die schwarzen Bretter mit Informationen über Examen, Stundenpläne und Abgabefristen auf dem neuesten Stand halten.
- Erhöhte Anzahl von multiple-choice-Examina, wo die sprachliche Ausdrucksweise nicht ins Gewicht fällt, und 25 Prozent Zusatzzeit zu der normalen Examenszeit gewährt wird.
Weitere Informationen zu dem Protokoll lesen Sie im Internet unter www.uam.es/oficinasolidaria
Quelle: Canto Blanco Magazine und www.abc.es